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Henne v. Gründau und seine Ehefrau Metze bekunden, dass ihnen die Äbtissin und das Kloster Engelthal gegen Gülten von 1 Pfund Wachs, 2 Gänsen, 2 H...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne v. Gründau und seine Ehefrau Metze bekunden, dass ihnen die Äbtissin und das Kloster Engelthal gegen Gülten von 1 Pfund Wachs, 2 Gänsen, 2 Hühnern und einem Fastnachtshuhn genannte Güterin Helmarshausen in Bestand gegeben haben - Zeugen: Edelknecht Ruprecht v. Buches, Gebelung, Bruder (des Ausstellers 1?), Bechtold Klein, Henne Weber, Werner Reinheimer, Schwager des Ausstellers 1 (alle zu Gründau)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ruprecht v. Büches
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: F 24 B Nr. 13 S. 124-125