Johann von Hüls macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihn zu Mannlehenrecht mit dem Hof zu Atrop im Kirchspiel Hochemmerich belehnt hat, das sein Vater Heinrich von Hüls aufgelassen hatte. Die Leibzucht von Vater und Mutter an dem Gut bleibt jedoch vorbehalten. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Johann Hettermann gen. Munthe und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts. - Es siegelt Wilhelm Schlechtendahl.