Der Abt Kilian [Lantz] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Valentin von Bibra auf der anderen Seite räumen ein Mißverständnis wegen des Weinzehnten zu Nüdligen aus. Der Familie von Bibra steht in Nüdlingen aufgrund alten Herkommens und nicht weil das Kloster seinen Anteil des Zehnten dort in der Kelter derer von Bibra keltern darf ein Zwölftel des Weinzehnten zu. Die Benutzung der Bibraischen Kelter in Nüdlingen wird dem Kloster aus guter Nachbarschaft gestattet. Sollte das Kloster im Ort eine eigene Kelter errichten oder seinen Zehntwein anderswo auskeltern, ist den Herren von Bibra trotzdem ein Zwölftel des Weinzehnten zu entrichten. Aussteller: Kloster St. Stephan und Valentin von Bibra. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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