Jakob Blankenhorn aus Gächingen, nach begangenem Wildfrevel - trotz eines früheren Gelübdes - zu Urach gef., jedoch nach etlicher Zeit auf Fürbitten seiner Freundschaft freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung 40 fl zu bezahlen oder ihn wieder ins Gefängnis zu überantworten; er selbst soll für sein Vergehen zu bereits entrichteten 10 fl der Herrschaft nochmals 10 fl geben, zahlbar in 2 Raten zu je 5 fl auf die beiden nächsten Martinstage (11. Nov.). J. Blankenhorn war wegen des Verdachts von verbotenem Waidwerk gef. gewesen, jedoch auf sein Versprechen hin, sich auf Mahnung zu stellen freigel. worden, hatte dann aber einen Hirsch geschossen. Bürgen: 1) Heinz Blankenhorn, sein Vater 2) Jörg Beck, sein Schwiegervater, beide aus Gächingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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