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Militärgouverneur von Schlesien und General Friedrich Wilhelm Graf von Götzen
Enthält:
- Bestellung des Stabsrittmeisters v. Horn von der Niederschlesischen Gendarmerie zum 2. Adjutanten des Generals von Götzen
- Durchsetzung der Losung (für die Truppen als Erkennungszeichen dienender Ausruf) bei der Landwehr in den Gemeinden Kauffungen und Kleinhelmsdorf
- General von Götzen und Zivilgouverneur Freiherr von Altenstein an den Landrat von Vogten über die Durchsetzung der Losung in den Gemeinden Kauffungen und Kleinhelmsdorf.