Urfehde Nr. 163
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7240
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1539 September 20, 20. Herbstmonats
Regest: Hans au, wohnhaft zu Betzingen, bekennt, dass er um Wohlverschulden ins Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen gekommen ist. In täglichem Missbrauch hat er mit unchristlichen, erschröckenlichen Hauptschwüren (= schweren Flüchen) Gott den Allmächtigen als ein Undankbarer für alle von ihm empfangenen Guttaten gelästert und sich gegen seine eheliche Hausfrau ganz ungeschickt (= ungehörig) mit ungebührlichem Schlagen verhalten. Darum hätte er eine schwere Leibesstraf verdient. Die Herren von Reutlingen wollten sie ihm widerfahren lassen und liessen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorschlagen. Er aber bat um Gnade. Mit Rücksicht auf seine, seiner Hausfrau, seiner und ihrer Freundschaft (= Verwandtschaft) Bitten haben die Herren ihn der Strenge des Rechts und des Gefängnisses entledigt. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen und die Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nicht zu rächen. Bei seinem jetzigen Eid soll und will er sein Leben lang keinen Degen, Messer oder andere Waffe tragen, dazu allen Zechen ausserhalb seines Hauses fernbleiben, auch nicht aus dem Gebiet von Reutlingen und Betzingen gehen, reiten oder fahren, noch Leib und Gut verändern (= an einen andern Ort bringen) ohne Erlaubnis der Herren zu Reutlingen. Wenn er künftig eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde brechen oder in seinem oben genannten Vergehen befunden werden, so soll und will er heissen und sein ein meineidiger, treuloser und zum Tod verurteilter, schadhafter (= schädlicher) Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Uber der ältere, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ