Wegen Verpachtung des Salzhandels, Ohmgeldes und anderer Gefälle geschehene aber nicht für ausführbar gefundenen Vorschläge und das von der Stadt und den Dorfschaften der Herrschaft Lahr ausschließlich Wallburg erworbene Recht, ihr benötigtes Salz ohne Abgabe zu erkaufen, wie und wo sie wollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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