Das Gericht zu Mosbach (Schultheiß Merckels Johannes und zwölf Schöffen) bekundet, daß die Eheleute Clas und Else Schmitt, Henn und Geres Caspar zu Biebrich sowie Rytz und Dorothea Schnyder, alle Bürger von Mosbach, für 50 Gulden dem Johanniterhause zum Heiligen Grab zu Mainz (Komtur Clas Stoltz von Bickelnheim [Gau-Bickelheim]) eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden auf genannte Unterpfänder versetzt haben. Siegler: Johann von Langeln (Langen), Einwohner zu Mosbach.