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Ansprüche von Friedrich Johann Leberecht von Brösigke und seiner vier Lehnsvetter als angebliche Abkömmlinge der schwarzen von Brösigk'schen Linie auf zwei Drittel der 1604 durch Heino von Brösigke gestifteten, später zur Rentkammer gekommenen Lehnsbarschaft sowie auf die Hälfte des von der ausgestorbenen Linie Ketzur auf die beiden übrigen Linien übertragenen weiteren Drittels

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Sächsisches Staatsarchiv
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