Abt Johann [Bauer] und der Konvent des Benediktinerklosters Anhausen [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] bekennen: Herzog Ulrich von Württemberg hat als Inhaber von Schloss Hellenstein [Stadt Heidenheim a. d. Brenz] und der Herrschaft Heidenheim sowie als Vogt ihres Klosters am 8. Mai ("am montag nach Jubilate") 1536 einen Vergleich mit Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm geschlossen. Darin wurde u. a. festgelegt, dass Herzog Ulrich den Zehnt in Langenau [Alb-Donau-Kreis] samt dem Freihof, zu dem der Zehnt gehört, für 30.000 Gulden an die Reichsstadt Ulm verpfändet. Da Zehnt und Freihof dem Kloster Anhausen gehören, willigen Abt und Konvent in diese Verpfändung ein.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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