Johannes Hirn, Dechant zu Feuchtwang, Jorig von Velberg, Fritz von Enrhawsen u. Fritz Gyer zu Goltbach entschieden in dem Streite zwischen Anna Langkwarterin, Heinrich Eberhartz sel. Witwe einesteils und Burkart und Philipp, Eberharts Gebrüdern andernteils wegem dem Eberhartshof zu Halle bei dem Brothauss. Zum Schiedsspruch haben auch ihr Einverständnis erklärt: Die "Freunde" der Frau nämlich Jorig Zobel auch als Bevollmächtigter seiner Brüder Hans und Endris der Zobel, Conrad Turner von Turnawe, als Bevollmächtigter seiner ehelichen Hausfrau Margarethe Zobelin und neben Jorgi der Gebrüder Zobel. Anna Langkwarterin gibt den Brüdern Eberharts, Burckart und Philipp den Eberhartshof für sich und ihre Erben auf. Dagegen versprechen ihr die Gebrüder, daß sie und wen sie zu sich nimmt, lebenslänglich den Eberhartshof bewohnen darf. Auch verzichten die Gebrüder auf alle Habe, die Heinrichs Eberhart hinterlassen hat, die Lehensgüter ausgenommen nämlich Korn, Weinschuld, Kleinodien, Hausrat und Bettzeug (vederwat). Dazu geben die Brüder ihrer Schwägerin in Jahresfrist nach Datum des Briefes 100 fl. rheinisch. Dafür muß sie die 3 außerehelichen Kinder Heinrich Eberharts aufziehen. Der Knabe soll Priester werden. Den beiden Mädchen muß sie seinerzeit 40 fl. Heiratsgut geben, ebenso auch dem Knaben, wenn er nicht Priester wird. Stirbt aber die Langkwarterin vorher, so müssen die Erben die 40 fl. ausbezahlen. Jorig Zobel und Conrad Turner haften dafür, daß ihre Vollmachtsgeber wegen des Hofes keine weitere Ansprüche erheben. Dat.: Geb. off donerstag vor sant Oswaltz tag 1465.