Die Ulmer Bürger Angelika ("Engla") von Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], Witwe des Jakob von Asch, und ihre Sohn Jakob treffen letztwillige Verfügungen über die Verwendung ihrer Hinterlassenschaft nach ihrem Tod. Sollte Jakob von Asch keine Ehefrau und keine leiblichen Erben hinterlassen, dann fallen nach seinem und seiner Mutter Tod ihre beiden Gärten in Ulm, von denen der größere an Kornhas und der kleiner an den Meier Konrad stößt, an die von Vantz dem Nördlinger in Ulm gestiftete Messe. Von dem größeren Garten steht dem Klarissenkloster in Söflingen ("So/e/fflingen") [Stadt Ulm] ein Erstzins von 8 Schilling Heller und 1 Weihnachtshuhn zu, von dem kleineren der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1, 281/3] ein Erstzins von 7 Schilling Heller weniger 4 Heller und 1 Weihnachtshuhn. Ihr Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm neben der Hofstatt des Übellin fällt auf Lebenszeit an den Bäcker Johann Mühleisen von Geislingen ("Gyslingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen]. Davon stehen der Nonne Rentz ein Erstzins von 8 Würzburger Pfennigen, dem Dominikanerkloster ("den Bredigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] ein Afterzins von 5 Schilling Heller und dem Franziskanerkloster ("den Barfu/o/ssen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] ein Afterzins in gleicher Höhe zu. Nach seinem Tod fallen Haus und Hofstatt an die bereits erwähnte Messe. An die Messe, die der Siechenmeister Bernhard ("Benz") gestiftet hat, geht ihr bestes Bett mit allen Zugehörungen, an das Ulmer Münster ("vnser Frowen") das zweitbeste Bett, ihre beste Alltags- und Feiertagskleidung und ihr gesamtes Vieh. Johann Mühleisen und die Kapläne der beiden Messen dürfen die ihnen zugedachte Hinterlassenschaft weder verkaufen noch verpfänden oder auf andere Weise entfremden. Die restliche Hinterlassenschaft in dem Haus sollen die Kapläne der beiden Messen so verteilen, wie es ihnen für das Seelenheil der Angelika und ihres Sohnes am besten zu sein dünkt. Sobald die Gärten oder das Haus an die Messe gefallen sind, soll der jeweilige Kaplan jedes Jahr am Montag vor dem 11. November ("vor sant Martins") einen Jahrtag mit Vigil und Seelmesse für die Testamentare feierlich begehen.