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Auf Anordnung der kaiserlichen Subdelegationskommission übergibt das Stadtalmosenamt die Bauaufsicht über die bisher von ihm betreuten geistlichen Gebäude an das Bauamt.
Auf Anordnung der kaiserlichen Subdelegationskommission übergibt das Stadtalmosenamt die Bauaufsicht über die bisher von ihm betreuten geistlichen Gebäude an das Bauamt.
Enthält auch:
Verzeichnisse der zum Stadtalmosenamt und zum Konvertitenamt gehörigen Gebäude.
Verzeichnis der Akten, Rechnungen, Bücher, Risse und Modelle, die an das Bauamt übergeben worden sind.