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Auf Anordnung der kaiserlichen Subdelegationskommission übergibt das Stadtalmosenamt die Bauaufsicht über die bisher von ihm betreuten geistlichen Gebäude an das Bauamt.
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Auf Anordnung der kaiserlichen Subdelegationskommission übergibt das Stadtalmosenamt die Bauaufsicht über die bisher von ihm betreuten geistlichen Gebäude an das Bauamt.
Enthält auch:
Verzeichnisse der zum Stadtalmosenamt und zum Konvertitenamt gehörigen Gebäude.
Verzeichnis der Akten, Rechnungen, Bücher, Risse und Modelle, die an das Bauamt übergeben worden sind.