Abt Gerhard [Dietmayer], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan überlassen dem fürstbischöflichen Oberkämmerer Christoph Ernst Fuchs von Bimbach das hinter dem Vornbachischen Haus gelegene und an die Klosterkirche stoßende Konvents- oder Klostergärtlein unter bestimmten Bedingungen vorbehaltlich der Zustimmung des Bischofs von Würzburg. Aussteller: Kloster St. Stephan und Christoph Ernst Fuchs von Bimbach. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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