Die Kurfürsten Berthold, Erzbischof von Mainz ("Mentz") (1),
Hermann, Erzbischof von Köln ("Collen") (3), Jakob, bestätigter Erzbschoff
von Trier (2), und Philipp, Pfalzgraf bei Rhein ("Rheyne") (4), Herzog in
Bayern ("Beyern"), bekunden, dass der Münzvertrag von 1488 September 1 ("uff
sanct Egidientag") zu Frankfurt ("Franckfurtt ") nneben der goldenen Münze
eine silberne Münze vereinbart hat, und dass sie auf der Grundlage der alten
Ordnung beschlossen haben: Die alten Münzen: Die alten Münzen, die der neuen
Ordnung nicht entsprechen und nach dem Richtpfennig zu leicht sind, sollen
ausgeschieden werden, mit Ausnahme der Münzen, die Erzbischof Hermann in
Bonn schlagen lässt. Die alten Baseler, Nördlinger, Frankfurter und
Nürnberger ("Nuremberger") Gulden sollen in Gehalt und Gewicht einander
angeglichen werden, wofür die Kurfürsten gegenüber ihren Ländern die
Garantie übernehmen und ihre Münzmeister darauf vereidigen. Alle nicht
entsprechenden Münzen sollen ausgeschieden, von niemand mehr genommen und an
die Münze abgeliefert werden. Jeder der vier soll auf die silberne Münze,
die er künftig schlagen lässt, den ersten Buchstaben seines Namens schlagen
lassen. Die goldenen und silbernen Münzen sollen zweimal jährlich überprüft
werden. Es sollen nicht zu viel Münzen geprägt werden. Es soll jeder das
Recht haben, für die goldenen und silbernen Münzen, die in seinen
Münzstätten geprägt werden, den Schlagschatz zu bestimmen. Es soll niemand
das Recht haben, mit Gold oder Silber, gemünzt oder ungemünzt, Geschäfte zu
machen oder dasselbe auszuführen. Wer Gold- und Silbermünzen wechseln will,
soll sich an die Wechselordnung halten. Die vier Kurfürsten sollen
Übertreter zur Einhaltung dieser Münzordnung durch Strafen zwingen. Die
Kurfürsten versprechen, diese Ordnung zu halten. Siegel der Aussteller
(1)-(4) sowie von Dekan und Kapitel des Mainzer Domstifts (5). "Der geben
ist zv Franckfurt, vff sanct Martinstag anno Domini" 1503.