Ritter Sigmund von der Alben bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg die Pflege und Veste Halmberg (1) mit dem Gericht auf Lebenszeit empfangen und dort seinen Wohnsitz genommen zu haben. Er verspricht, die Pflege und das Gericht für die nächsten fünf Jahre durch einen zuverlässigen Edelmann ordnungsgemäß verwalten zu lassen und nach Ablauf der fünf Jahre die Pflege selbst zu übernehmen, sich mit der Burghut von 80 Pfund Pfennigen für sich, die Torwärter und die Wächter zufrieden zu geben und keine Rechte und Einkünfte des Stiftes an sich zu ziehen. Veste und Pflege soll er bei den althergebrachten Rechten belassen, die Untertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen belegen. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Fälle der Hauptmannschaft sollen an diese überstellt werden, wobei ihm ein Drittel der Strafeinnahmen zustehen. Die Veste bleibt ein offenes Schloss des Stiftes und der Erzbischof hat das Recht, dort jederzeit auf eigene Kosten Truppen einzulagern. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eigenmächtig einen Krieg zu beginnen, ist untersagt. Schäden, die er in Diensten des Stiftes auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Sollte er die Veste nicht persönlich besetzt halten oder in anderer Form gegen die Vereinbarungen verstoßen, soll er die Pflege entzogen bekommen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Alben, Sigmund von der. S2: Nußdorf, Burkhard von, zu (Stein-) Brünning
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Ritter Sigmund von der Alben bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg die Pflege und Veste Halmberg (1) mit dem Gericht auf Lebenszeit empfangen und dort seinen Wohnsitz genommen zu haben. Er verspricht, die Pflege und das Gericht für die nächsten fünf Jahre durch einen zuverlässigen Edelmann ordnungsgemäß verwalten zu lassen und nach Ablauf der fünf Jahre die Pflege selbst zu übernehmen, sich mit der Burghut von 80 Pfund Pfennigen für sich, die Torwärter und die Wächter zufrieden zu geben und keine Rechte und Einkünfte des Stiftes an sich zu ziehen. Veste und Pflege soll er bei den althergebrachten Rechten belassen, die Untertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen belegen. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Fälle der Hauptmannschaft sollen an diese überstellt werden, wobei ihm ein Drittel der Strafeinnahmen zustehen. Die Veste bleibt ein offenes Schloss des Stiftes und der Erzbischof hat das Recht, dort jederzeit auf eigene Kosten Truppen einzulagern. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eigenmächtig einen Krieg zu beginnen, ist untersagt. Schäden, die er in Diensten des Stiftes auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Sollte er die Veste nicht persönlich besetzt halten oder in anderer Form gegen die Vereinbarungen verstoßen, soll er die Pflege entzogen bekommen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Alben, Sigmund von der. S2: Nußdorf, Burkhard von, zu (Stein-) Brünning
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 336
HU Salzburg 536; GU Tettelham 48
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1401-1500
1497 April 24
Fußnoten:
1) Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
1) Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Beide Sg. fehlen
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: Rerversale Sigsmundi de Alben pro castro et judicio Halbenberg ad dies suos habebit annuatim d lbr. LXXX C 8 ad 1
Originaldatierung: Salczburg an montag sand Gorgen tag 1497
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1497
Monat: 4
Tag: 24
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: Rerversale Sigsmundi de Alben pro castro et judicio Halbenberg ad dies suos habebit annuatim d lbr. LXXX C 8 ad 1
Originaldatierung: Salczburg an montag sand Gorgen tag 1497
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1497
Monat: 4
Tag: 24
Nußdorf: Burkhard von, zu (Stein-)Brünning, Ritter
Alben: Sigmund von der\ Ritter
Alben: Sigmund von der\ Pfleger, Halmberg
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Leonhard
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht: Pflege
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Veste
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Burghut
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Veste\ Baumaßnahmen
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Hauptmannschaft
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöflicher Rat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
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