Bertolt Bisschopinck, bischöflicher Richter in der Stadt Münster, bezeugt, dass vor ihm Peter de Bodeker und dessen Ehefrau Gese erschienen und angaben, der Priorin der gemeinen Jungfrauen und des Konvents des Klosters Hohenholte und deren Nachkommen eine jährliche Rente in Höhe von 8 Schillingen Geldes in Pfennigen, die in Münster gang und gäbe sind, zahlbar up de hochtid Midwinters dach aus den Einnahmen ihres Hauses nebst Zubehör, gelegen an der Königstraße im Kirchspiel St. Ludgeri binnen Münster zwischen den Häusern von Wilkens Bovyntkorp und Johannes Mennekes, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 12 Mark ebensolcher Pfennige verkauft zu haben. Als Prinzipalbürger werden Hinricus van Korbecke und Johann Hoveman genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Zeugen: Bernd Drimsel/Drunsel (?), Johann van Brylen, Boten des Gerichts. Siegelankündigung des Ausstellers. M CCCC XXX octavo [...] die post festum Anthonii abbatis