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Markgraf Friedrich Magnus versichert und verpflichtet sich, daß der Übereinkunft mit Baden-Baden entsprechend, wie dies jetzt hinsichtlich der Grafschaft Eberstein geschehen, bei den von der durlachischen Linie künftig zu erwerbenden Landen die Mitbelehnung beim Reiche auch auf Baden-Baden ausgedehnt werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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