Rudolf, Bischof zu Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken, beurkundet, daß er seinem Getreuen Melchior Sützel von Mergentheim, Ritter, die Hälfte des Zehnten zu Althausen und Neunkirchen (Newkirchen), das Gericht, die Vogtei, den Kirchensatz und einige Güter und Gülten zu Neunkirchen mit allen Rechten und Einkünften zu Lehen gibt, wobei diese Güter und Rechte bereits Wilhelm von Mergentheim genannt Sützel, Vater des bereits erwähnten Melchior Sützel, vom A. und vom [Dom]stift [zu Würzburg] zu Lehen hatte.