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Prozeß vor dem Stadtgericht über die Verlassenschaft des Johann Caspar Zwanziger, Wirt, Weinschenk und Gastgeb zum schwarzen Rößlein. Zwanziger hatte in seinem am 07.12.1725 errichteten Testament verfügt: wenn die eingesetzten Erben seine Anweisungen kritisieren oder schlecht über den Erblasser reden, dann soll deren Erbteil dem Stadtalmosenamt zufallen. Weil dies geschah, fielen dem Stadtalmosenamt, erwirkt durch gerichtlichen Vergleich, aus dem Erbanteil des Kaufmanns Andeas Strobel 300 fl. zu.

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Stadtarchiv Nürnberg
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