Mainz, 1619.01.17. (Richter Adam Ebersheim). Die hinterlassenen Kinder Thomas Kolers, Gasthalters zum Weißem Roß, und zwar 1) aus erster Ehe: Anna, Ww. Ulrich Münzers, 2) aus zweiter Ehe: Barbara, Frau des vornehmen Erasmus Bolsendorf, vergleichen sich 1) wegen des Erbes des kraft Einkindschaft angenommenen Bruders der Anna, Hillebrand Becker, und ihrer Mutter Erbteils zu Oppenheim, 2) wegen des Rockenteils der Barbara, unter näher genannten Bedingungen. Anna erhält 951 fl. 7 Albus, wovon 151 fl. 7 Albus mit Silbergeschirr erlegt werden und 800 fl. auf der Wirtschaft zum Weißen Roß stehen bleiben (Gen. ein Rittmeister Ixstetter und die Ww. des Kaspar Revalasca zum Clemen). Z.: Dr. jur. Wilhelm Kulman, Hofgerichtsassessor, Kaspar Fischer, Prokurator des Konsistoriums und des Stadgerichts, Dionysius Bernhardi, Jakob Wennemacher, Gerichtspedell, und Wilhelm Reuschemacher.

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