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Veränderungen im Bestand des Sachanlagevermögens
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Enthält u.a.: Nachweise über die Änderung der Rechtsträgerschaft.- Buchungsbelege zur Umsetzung von Sachanlagevermögen.- Verschrottung von Grundmitteln.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).