Kaiser Rudolf II. verleiht dem Zacharias Geizkofler die Würde eines kaiserlichen Pfalz- und Hofgrafen (Comes palatinus) zum Dank für dessen Dienste als Rat und Pfennigmeister. Er hat das Recht, öffentliche Notare zu nennen, der Legitimation außerordentlich geborener Personen, der Vormünderernennung und -bestätigung, der Freilassung Leibeigener und der Wappenverleihung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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