Braunschweig. -Karl Herzog zu Braunschweig und Lüneburg bekundet, dass er nach dem Tod des Abtes Anselm als ältester regierender Herzog zu Braunschweig und Lüneburg auf Begehren des Abts Johann die Werdener Mannlehen gemutet und durch seinen Bevollmächtigten Jacob Ernst von Knuth, seinen Hofrat, laut des Lehnsbriefes hat empfangen lassen, nämlich die Stadt Helmstedt und alle anderen weltlichen Lehngüter der Abtei in Sachsen, und daß er den Bevollmächtigten hat huldigen lassen. Er will die Lehnspflichten erfüllen. - Or., Siegel ab, Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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