Polizeiliche Maßregeln gegen sittlich verwahrloste Kinder und jugendliche Verbrecher, insbesondere deren Unterbringung in Erziehungs- und Besserungsanstalten, ab Bd.3 Zwangserziehung Minderjähriger (Verordnung vom 9. April 1899)

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Landeshauptarchiv Schwerin