Verkauf eines Geldzinses zu Dittershausen durch Amelung von Waldendorf an einen Treysaer Bürger
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Urk. 18, 521
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1468 Juli 6
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1450-1469
1468 Juli 6
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. ab, Bruchstücke der Ausf. beiliegend, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.297 Nr.13
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff mitwachen nach visitacionis Marie virginis anno domini 1468
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Amelung von Waldemdorf, Wäppner, und seine Ehefrau Grete bekunden für sich und ihre Erben, daß sie wohlbedacht dem Treysaer Bürger Frowin Kangießer (Kangissere), seiner Ehefrau Gele und deren Erben 1 fl. jährlichen Zinses für bezahlte 15 in Treysa gängiger fl. (vor funffzehin guldenwert geldes so iczunt zu Treyse genge vnd gybe ist) aus ihren fünf Wiesen und Äckern in der Oberaue (Obirauwe) zu Dittershausen, die alle an den Heinbornspfad (Heynburnes phat) stoßen, verkauft haben. Die Verkäufer sollen und wollen den fl. jedes Jahr am Johannestag (zu sente Johannes tag mitsummers) ohne Aufschub bezahlen. Im Säumnisfall können die Käufer die genannten Wiesen und Äcker ohne Widerspruch nach ihrem Nutzen umgraben (scheren) und mähen. Wiederkauf ist mit 7 Goldfl. und 8 in Treysa gängiger fl. gestattet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn gulden geldes czu Treiße vff funff wißen vnd acker
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Treysaer Schöffe Peter Severt auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.104 f. Anm.11
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Amelung von Waldemdorf, Wäppner, und seine Ehefrau Grete bekunden für sich und ihre Erben, daß sie wohlbedacht dem Treysaer Bürger Frowin Kangießer (Kangissere), seiner Ehefrau Gele und deren Erben 1 fl. jährlichen Zinses für bezahlte 15 in Treysa gängiger fl. (vor funffzehin guldenwert geldes so iczunt zu Treyse genge vnd gybe ist) aus ihren fünf Wiesen und Äckern in der Oberaue (Obirauwe) zu Dittershausen, die alle an den Heinbornspfad (Heynburnes phat) stoßen, verkauft haben. Die Verkäufer sollen und wollen den fl. jedes Jahr am Johannestag (zu sente Johannes tag mitsummers) ohne Aufschub bezahlen. Im Säumnisfall können die Käufer die genannten Wiesen und Äcker ohne Widerspruch nach ihrem Nutzen umgraben (scheren) und mähen. Wiederkauf ist mit 7 Goldfl. und 8 in Treysa gängiger fl. gestattet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn gulden geldes czu Treiße vff funff wißen vnd acker
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Treysaer Schöffe Peter Severt auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.104 f. Anm.11
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ