Verkauf des österreichisch lehenbaren Rittergutes Hirrlingen um 93 000 fl an Johann Kaspar Freiherrn von Clengel, Generalwachtmeister, durch den Kanton Neckar-Schwarzwald der schwäbischen Reichsritterschaft nach dem Tode des Freiherrn Ferdinand Karl von Ow, des letzten Vasallen. Differenzen zwischen Österreich und dem Kanton um die Hirrlinger Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, wegen der Trennung der Lehen von den owischen Allodien und wegen der Immission des Käufers in das Lehen. Bezug des Schlosses durch den von Clengel. Unruhe unter der Bevölkerung wegen 'haltung des Exercitii Evangelicae Religionis' im Schloß und wegen des Zuzuges evangelischer Bediensteter des Freiherrn von Clengel. Erhebung von Ansprüchen auf die Allodien des letzten Lehensinhabers, Freiherr von Ow, durch dessen Schwiegersohn, Ferdinand Anton Graf von Attems. Diesbezügliche Tätigkeit einer Kommission des Rottenburger Oberamtes in Hirrlingen.