Hans Nabholz d.Ä. von Oppeltshofen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er war gegenüber den Amtleuten ungehorsam und hat grobe und freventliche Worte gebraucht. Er wird sich nicht rächen, künftig gehorsam und unfluchtsam sein wie andere Leibeigene. Ansprüche gegen Leute von Oppeltshofen und Albertshofen ("Halbrechtshofen") wird er am Brudergericht von Weingarten geltend machen. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl rh im Fall der Zuwiderhandlung stellt er seinen Sohn Hans, Jos Salman, Jos Rotenhüsler zu Burach und Hans Lachenmaiger.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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