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Kurfürst Ludwig von der Pfalz vereinbart als Reichsvikar und auf Grund des pfälzischen Wildfangrechts mit seinem Marschall und Rat Johann Philipp von Helmstatt - auch wegen dessen Verdiensten als Amtmann zu Boxberg für den +Kurfürsten Friedrich - den freien Zug und Austausch der Leibeigenen zwischen dem kurpfälzischen rechtsrheinischen Territorium und der Herrschaft von Helmstatt. Unterschrift und Siegler: Aussteller mit Sekretsiegel

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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