Hofrichter und Räte des Kardinals und Bischof Otto von Augsburg beurkunden die nach Verhandlung vor dem Gericht des Bischofs unter dem Beistand von Philipp von Weingarten, Hauskomtur zu Ellingen, Jorg Scherben (?), Kastners zu Nördlingen, beide für den Deutschorden, und Burkhard von Stadion der Jüngere von Magolsheim für Witwe und Erben Ludwigs von Bernhausen, des Hofmeisters Jorg Schmucker für Kloster Söflingen und Hans Stenglins als Anwalt des Predigerkonvents zu Ulm erfolgte Beilegung des Streites zwischen dem Hauskomtur zu Ulm, Peter von Gundelsheim) im Beisein von Wolfgang, Administrators des Hoch- und des Deutschmeisters), der Witwe und den Erben des Ritters Ludwig von Bernhausen, der Äbtissin Cordula von Reischach, Priorin und Konvent des Klosters Söflingen und dem Predigerkloster in Ulm: der zwischen den genannten Parteien am 4. Februar 1538 (Nr. 913) vereinbarte Vertrag, den der inzwischen verstorbene Ludwig von Bernhausen wegen einer darin enthaltenen Bestimmung über die Zehnten aus den Schloßäckern zu Oberherrlingen nicht hatte besiegeln wollen, wird nach Abänderung (sie ist im Auszug nicht angegeben) des betr. Absatzes bestätigt.
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Hofrichter und Räte des Kardinals und Bischof Otto von Augsburg beurkunden die nach Verhandlung vor dem Gericht des Bischofs unter dem Beistand von Philipp von Weingarten, Hauskomtur zu Ellingen, Jorg Scherben (?), Kastners zu Nördlingen, beide für den Deutschorden, und Burkhard von Stadion der Jüngere von Magolsheim für Witwe und Erben Ludwigs von Bernhausen, des Hofmeisters Jorg Schmucker für Kloster Söflingen und Hans Stenglins als Anwalt des Predigerkonvents zu Ulm erfolgte Beilegung des Streites zwischen dem Hauskomtur zu Ulm, Peter von Gundelsheim) im Beisein von Wolfgang, Administrators des Hoch- und des Deutschmeisters), der Witwe und den Erben des Ritters Ludwig von Bernhausen, der Äbtissin Cordula von Reischach, Priorin und Konvent des Klosters Söflingen und dem Predigerkloster in Ulm: der zwischen den genannten Parteien am 4. Februar 1538 (Nr. 913) vereinbarte Vertrag, den der inzwischen verstorbene Ludwig von Bernhausen wegen einer darin enthaltenen Bestimmung über die Zehnten aus den Schloßäckern zu Oberherrlingen nicht hatte besiegeln wollen, wird nach Abänderung (sie ist im Auszug nicht angegeben) des betr. Absatzes bestätigt.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 913
Söflinger Regsten Nr. 962
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.7 1501-1550 >> Johann Renner von Allmendingen und Konrad von Bemelberg, Ritter, beurkunden den von ihnen als Schiedsrichter zwischen Peter von Gündelsheim, Hauskomtur des Deutschordens zu Ulm, mit Zustimmung des Deutschmeisters Walter von Cronberg einerseits und Ludwig von Bernhausen, Ritter, Cordula von Reischach, Äbtissin und Konvent zu Söflingen und den Predigermönchen in Ulm andererseits vermittelten Vertrag betreffend die Entrichtung des Ungeldes vom Weinschenken in Eggingen aus Anlass der Pfändung des Ordenshintersassen Cuntz Schneider in Eggingen, und die Zehnten aus den Schlossäckern zu Oberherrlingen.
1546 Februar 28
Urkunden
Besonderheiten: Begl. Auszug, Pap.
Johann Renner von Allmendingen und Konrad von Bemelberg, Ritter, beurkunden den von ihnen als Schiedsrichter zwischen Peter von Gündelsheim, Hauskomtur des Deutschordens zu Ulm, mit Zustimmung des Deutschmeisters Walter von Cronberg einerseits und Ludwig von Bernhausen, Ritter, Cordula von Reischach, Äbtissin und Konvent zu Söflingen und den Predigermönchen in Ulm andererseits vermittelten Vertrag betreffend die Entrichtung des Ungeldes vom Weinschenken in Eggingen aus Anlass der Pfändung des Ordenshintersassen Cuntz Schneider in Eggingen, und die Zehnten aus den Schlossäckern zu Oberherrlingen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:28 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.7 1501-1550 (Gliederung)
- Johann Renner von Allmendingen und Konrad von Bemelberg, Ritter, beurkunden den von ihnen als Schiedsrichter zwischen Peter von Gündelsheim, Hauskomtur des Deutschordens zu Ulm, mit Zustimmung des Deutschmeisters Walter von Cronberg einerseits und Ludwig von Bernhausen, Ritter, Cordula von Reischach, Äbtissin und Konvent zu Söflingen und den Predigermönchen in Ulm andererseits vermittelten Vertrag betreffend die Entrichtung des Ungeldes vom Weinschenken in Eggingen aus Anlass der Pfändung des Ordenshintersassen Cuntz Schneider in Eggingen, und die Zehnten aus den Schlossäckern zu Oberherrlingen. (Archivale)