Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Schultheißen, Schöffen und Gemeinde zu Großkarlbach (Groß Karlebach) bewilligt hat, 200 Gulden gegen Gültverkauf aufzunehmen, um damit die in den vergangenen Kriegszeiten aufgekommenen Schäden und Schulden zu beheben und zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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