Clara Anna von Oer, Äbtissin des Kloster zu Lippstadt, sowie die dortigen Konventualinnen Anna Elisabeth Spiegel zu Desenberg und Albertina von Münchhausen bezeugen, dass der Abt des Klosters Liesborn ihnen ein auf den Mollenhoff zu Göttingen im Kirchspiel Liesborn lautendes Kapital in Höhe von 80 Reichstaler abgefunden habe und dieses Kapital reluieren und loskündigen möchte. Da sie die Originalobligation nicht auffinden können, erklären Sie hiermit, um das Kapital dem Abt auszahlen zu können, die bislang nicht auffindbare Originalobligation als zediert, mortifiziert und ungültig. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller