Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 27. Sept. 1622, womit diese das Urteil der 1. Instanz vom 26. Juni 1607 bestätigte und der Appellant verurteilt wurde, seine Bürgschaft für Dietrich Bertolf von Belven zu erfüllen und die Appellaten in jeder Hinsicht schadlos zu halten. Regreßansprüche gegen den Hauptschuldner von Belven seien ihm vorbehalten. Das RKG bestätigt am 23. Okt. 1653 das Urteil der Vorinstanz. Hintergrund des Prozesses ist eine Schuldforderung der Appellaten an Dietrich Bertolf von Belven, die aus dem Verkauf des zutphenschen Lehnsguts Boscherhof im Kirchspiel Leuth (Kr. Kempen-Krefeld) im Herzogtum Geldern herrührte. Den Boscherhof erbten Christine von Hanxler, Gattin des Dietrich Bertolf von Belven, und ihre Schwester Margarethe, Witwe des Dietrich von Hegem (Hegum, Hegen), des Schwagers des Albrecht von Brochhausen, von ihrem Onkel (Mutterbruder) Karl von Oyen gen. Brochhausen. Nach dem Lehnsrecht der Grafschaft Zutphen ständen dem ältesten Erben männlichen oder weiblichen Geschlechts zwei Drittel, den übrigen Erben ein Drittel des Erbes zu.
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Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 27. Sept. 1622, womit diese das Urteil der 1. Instanz vom 26. Juni 1607 bestätigte und der Appellant verurteilt wurde, seine Bürgschaft für Dietrich Bertolf von Belven zu erfüllen und die Appellaten in jeder Hinsicht schadlos zu halten. Regreßansprüche gegen den Hauptschuldner von Belven seien ihm vorbehalten. Das RKG bestätigt am 23. Okt. 1653 das Urteil der Vorinstanz. Hintergrund des Prozesses ist eine Schuldforderung der Appellaten an Dietrich Bertolf von Belven, die aus dem Verkauf des zutphenschen Lehnsguts Boscherhof im Kirchspiel Leuth (Kr. Kempen-Krefeld) im Herzogtum Geldern herrührte. Den Boscherhof erbten Christine von Hanxler, Gattin des Dietrich Bertolf von Belven, und ihre Schwester Margarethe, Witwe des Dietrich von Hegem (Hegum, Hegen), des Schwagers des Albrecht von Brochhausen, von ihrem Onkel (Mutterbruder) Karl von Oyen gen. Brochhausen. Nach dem Lehnsrecht der Grafschaft Zutphen ständen dem ältesten Erben männlichen oder weiblichen Geschlechts zwei Drittel, den übrigen Erben ein Drittel des Erbes zu.
AA 0627, 3324 - L 81/248
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1622 - 1661 (1598 - 1657)
Enthaeltvermerke: Kläger: Isaak von Hirtz (vom Hirsch) gen. von der Landskron zu Biesen, seit 1624 seine Witwe Anna von Schaesberg und Hermann von Hirtz gen. von der Landskron (sein Sohn ?), (Bekl.) Beklagter: Erben des Albrecht von Brochhausen (Broickhausen): die Geschwister Melchior und Henrich von Brochhausen zu Stein bei Havert (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), Elisabeth von Brochhausen zu Haus (zum) Stein, Gattin des Bernardus Omphalius, und Anna von Brochhausen zu Sittard, Gattin des Johannes de Aguayo, ferner Daniel von Spies (Spieß) zu Mozenborn (Kr. Düren), Amtmann von Millen und Born, seit 1624 auch Dietrich Bertolf (Bartold) von Belven, königl. span. Rittmeister, Schöffe des königl. Stuhls und der Stadt Aachen, zu Aachen, Gatte der Christina von Hanxler, (Kl.: Albrecht von Brochhausen) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Schaumberg(er) 1623 - Lic. Dietrich Dülman 1623 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Guilelmus Fabritius 1623 - Dr. Johann Schmidt 1623 - Dr. Johann Schneit (für PfalzgrafWolfgang Wilhelm bei Rhein) 1623 - Dr. Christian Schröder (Schröter) 1624 - Dr. Johann Leonhard Gerhard 1626 - Lic. Johann Walraff 1642 Prozeßart: Appellationis, nunc (1654) executorialium Instanzen: 1. Stadt- und Hauptgericht (Vogt und Schöffen) zu Gangelt 1598 - 1607 - 2. Jül.-berg. Hofgericht (Hofrichter, Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1607 - 1622 - 3. RKG 1622 - 1661 (1598 - 1657) Beweismittel: RKG-Executoriales vom 15. Feb. 1654 mit Urteil vom 13. Okt. 1653 (Q 33). Testament der Christina von Hanxler von 1607 (II 385f.). Bd. II enthält auch Zeugenverhöre. Beschreibung: 2 Bde., 10,5 cm; Bd. I: 3,5 cm, 114 Bl., lose, Q 1 - 11, 13 - 34, eine original verschlossene Beilage prod. 26. Aug. 1657 (wohl Rationes decidendi mit Anschreiben), ferner eine fragmentarische Beilage (Bl. 643 - 664 aus Prozeßakten von 1658); Bd. II: 7 cm, 422 Bl., gebunden, Q 12 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:14 MESZ