Es wird beurkundet, dass Propst und Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm dem Simon Blatner, Bürger daselbst, oder dessen Erben auf fünf Jahre, beginnend mit dem bevorstehenden Osterfest und gegen einen jährlichen Zins von 6 fl rh, jeweils zur Hälfte zahlbar auf Michaelis und auf Ostern, ihre Hammerschmiede, vor der Stadt auf den Wengen gelegen, verpachtet haben (Pachtbedingungen und angedrohte Konventionalstrafen entsprechen denen in U 301).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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