Der Gerichtsherr zu Stiepel, Kemnade und Wiescheling, Johann Georg von Syberg, Drost zu Blankenstein, macht bekannt, dass Abt Adolf ihn nach dem Tod des Gerhard von der Recke zu Scheppen auch zugunsten seines Bruders und seiner Schwester zu Dienstmannsrecht mit dem Hülshof zu Marten belehnt hat samt allem Zubehör, nämlich den zwei Mühlen, dem Kotten Meerß, zwei Kotten auf dem Berge, Waeke oder Wüsthof, Rindelshense, dem Kloster und einem Teil eines Kottens auf dem Berbe. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Christian Rodt und der Bürgermeister zu Werden Johann Franken. - Es siegelt der Aussteller.