Innocenz VIII. beauftragt den Abt [Johannes] von Salem, im Streit zwischen den Observanten und Konventualen um die auf Antrag des Grafen Eberhard von Württemberg und der Bürger von Ulm reformierten Klöster in Ulm und Söflingen, den sein Vorgänger Sixtus IV. auf die Klage der Konventualen hin seinem Kaplan und Auditor Anthonius de Grassis zur Untersuchung übergeben hatte, unter Suspension des gerichtlichen Verfahrens für die Dauer von 6 Monaten, einen Vergleich herbeizuführen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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