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Vor dem Straßburger Hofgericht verspricht Heintze, genannt Negelin aus dem Tiergarten, mit Zustimmung von Kloster Allerheiligen, dem Bruder Hartlieb, genannt Babist, einem Konventualen zu Allerheiligen, auf Lebenszeit eine jährliche Gült von 4 Vierteln und 2 Sestern Korn von seinem Erblehenhofe, genannt des Müllers Hof, auszurichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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