Edikt des Markgrafen Christian Friedrich Alexander zu Ansbach vom 29. Juli 1789 über die Handhabung der Justiz durch die markgräflichen Beamten und Diener in ihren Amtsbezirken und die Entstandenen Irrungen. Schreiben des Markgrafen an den Rat der Stadt Nürnberg vom 19.09.1789 und Ratsmandat vom 7.10.1789.
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E 34 Nr. 131
E 34 Familienarchiv Cnopf
Familienarchiv Cnopf
19.09.1789
Archivale
Bemerkungen: 3 Stück, darunter 1 Druck
Indexbegriff Person: Christian Friedrich Karl Alexander, Markgraf zu Brandenburg
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Niederschriften zur Geschichte und Verwaltung der Stadt Nürnberg, Mandate
Indexbegriff Person: Christian Friedrich Karl Alexander, Markgraf zu Brandenburg
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Niederschriften zur Geschichte und Verwaltung der Stadt Nürnberg, Mandate
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ