Bekanntmachung des Stellvertretenden Generalkommandos zur
Verordnung des Kriegsministeriums zur Enteignung, Ablieferung
und Einziehung von Gegenständen aus Kupfer, Messing, Reinnickel
und Neusilber vom 16. November 1915 sowie
Ausführungsbestimmungen des Stadtmagistrats Braunschweig zu der
Bekanntmachung