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Das Kapitel zu Stoppenberg erklärt nach Beendingung des "Schleierstreits" (vgl. Nr. 29b, 30a), dass die Stiftsjungfrauen nie an Ordensregeln, insbesondere an Gelübdeablegung und Schleiertragen gebunden gewesen seien. d. Stoppenberg 1475 die dominica XXIII Julii. Ausfertigung, Pergament lat., Unterschrift und Zeichen des Notars Konrad Hoe aus Recklinghausen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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