Richter Clas Schenckenberg gebietet für Arnold als Zinsmeister von St. Klara zum ersten Mal die Räumung von Haus und Erbe zum Goldstein, hart an St. Sebastian, das Contzgin Bender besitzt, und aller zugehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "of den nehisten fritag nach sant Andres tag [...] dusint vierhundert funfundviertzig" [3.12.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.12.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Donnerstag darnach [9.12.], da am Montag St. Nikolaustag, am Mittwoch Maria Empfängnis gefeiert wurde. Zeugen: Bechtolf, der Fürsprecher, und Nicklas, des Richters Diener. Zu Gericht sass am ersten Tag Richter Clas Schenckenberg, am zweiten und dritten Tag Richter Heinrich Bock. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.
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Richter Clas Schenckenberg gebietet für Arnold als Zinsmeister von St. Klara zum ersten Mal die Räumung von Haus und Erbe zum Goldstein, hart an St. Sebastian, das Contzgin Bender besitzt, und aller zugehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "of den nehisten fritag nach sant Andres tag [...] dusint vierhundert funfundviertzig" [3.12.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.12.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Donnerstag darnach [9.12.], da am Montag St. Nikolaustag, am Mittwoch Maria Empfängnis gefeiert wurde. Zeugen: Bechtolf, der Fürsprecher, und Nicklas, des Richters Diener. Zu Gericht sass am ersten Tag Richter Clas Schenckenberg, am zweiten und dritten Tag Richter Heinrich Bock. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.
U / 1445 Dezember 9 / II (in U / 1445 Dezember 10)
(IV 146)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
09.12.1445
Reichklara Mainz
Enthalten in der Eidbesagung 1445 Dezember 10.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ