Richter Clas Schenckenberg gebietet für Arnold als Zinsmeister von St. Klara zum ersten Mal die Räumung von Haus und Erbe zum Goldstein, hart an St. Sebastian, das Contzgin Bender besitzt, und aller zugehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "of den nehisten fritag nach sant Andres tag [...] dusint vierhundert funfundviertzig" [3.12.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.12.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Donnerstag darnach [9.12.], da am Montag St. Nikolaustag, am Mittwoch Maria Empfängnis gefeiert wurde. Zeugen: Bechtolf, der Fürsprecher, und Nicklas, des Richters Diener. Zu Gericht sass am ersten Tag Richter Clas Schenckenberg, am zweiten und dritten Tag Richter Heinrich Bock. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.