Die Belegung des zu Neusulza im Altenburgischen gesottenen Salzes wann solches durch hiesige Lande geführt wird mit dem gewöhnlichen Lizent und der Landakzise, ingleichen den in dem Altenburgischen auf das in kursächsischen Landen gewonnene Salz bei dessen Durchführung gelegte Lizent an 8 Groschen pro Stück