Erzbischof Adolf [II.] zu Mainz (Mentze) bekundet, dass Johann von Wolfskehlen (Wolffskeln) die im Folgenden genannten, von ihm zu Lehen rührenden Güter und Mannschaften dem Erzstift Mainz unter der Bedingung übereignet hat, dass er sie samt zugehöriger Mannschaft künftig vom Erzstift zu Erblehen empfangen und weiter verleihen soll: die Güter, die Henne Schraß von Uelversheim (Ulverßheym) von ihm zu Lehen hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich Walt von ihm zu Lehen hatte und jetzt Jakob Winter hat; die Güter, die Stephan von Rückershausen (Rugkerßhusen) von ihm zu Lehen hatte und jetzt Hans Stoltz von Gau-Bickelheim (Beckelnheym) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich von Ackerloch (Agkerloch) von ihm zu Lehen hatte und jetzt Hamman Wirtwin hat; die Güter, die Hans Fuchs, Sohn des verstorbenen Henne Fuchß, von ihm zu Lehen hatte und jetzt Hans Hairmot genannt von Wasen hat; die Güter, die Philipp Slochterer von Erfenstein (Erffenstein) von ihm zu Lehen hat; 5 Malter Korngült, die Hans Ringk von Imsheim (Ymßheym) auf dem Hof und Gut zu Wintersheim (Winterßheym) von ihm zu Lehen hat; 5 Malter Korngült, die Matthias von Spachbrücken (Spachbrucken) zu Lehen hat. Dies alles nach Inhalt der Urkunden, die Johann von Wolfskehlen von den genannten Personen und diese von ihm wegen dieser Lehen besitzen.