Siegfried (S.), Erzbischof von Mainz, kauft für die Mainzer Kirche von seinem Blutsverwandten Konrad Herrn von Merenberg und dessen Bruder Widekind die Grafschaft Ruckeslo mit allen zugehörigen Dörfern, Rechten und Gerichtsbarkeiten, außer den Gerichten in Gladenbach, Lora (Lare), Reizberg (Routlberg), Kirchberg (Kyreberg), Treis (Treise) und Londorf (Lundorf), aber einschließlich dem Landschrei in diesen Dörfern. Darüberhinaus überträgt er den beiden Brüdern ein Burglehen der Burg Amöneburg von 16 Pfund leichter Pfennige jährlich mit der Maßgabe, daß sie und ihre Kinder der Mainzer Kirche jederzeit mit allen Männern sowohl von der Amöneburg wie von ihren eigenen Burgen Merenberg und Gleiberg (Glibberg) beistehen, daß das Lehen bei Aussterben der männlichen Linie auf weibliche Nachkommen übergeht, und daß sie, wenn sie selbst nicht auf der Amöneburg sind, einen dort residierenden Burgmann stellen. Umgekehrt wird der Erzbischof den Merenbergern so wie seinen anderen Vasallen beistehen. Die Grafschaft wird an Ministeriale übergeben werden, die der Erzbischof nach seinem Belieben ernennt. Über den Kaufpreis für die Grafschaft in Höhe von 800 Mark wird vom Erzbischof eine Bürgschaft gegeben, und Konrad beschwört die Einhaltung des Vertrages auch im Namen seines zur Zeit in Reichsdiensten stehenden Bruders. Siegler: Aussteller und Konrad von Merenberg.