Kreis Warendorf (Bestand)
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K 357
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.3. Kreise, kreisfreie Ämter und Städte >> 3.1.3.1. Kreise, kreisfreie Ämter und Städte
1702-1972
Hoheitsangelegenheiten, Provinziallandtag, Kreistag, Wahlen, Ein- und Auswanderung, Bürgerrecht, Passwesen, Einbürgerungen, Verwaltung des Kreises, Beamte, Statistik, Denkmäler, Ortschroniken, Grenzsachen, Juden, Zensur, Polizei und Gendarmerie, Gefängnisse, Bauangelegenheiten, Landwirtschaft, Forsten und Jagd, Gewerbe und Handel, Straßen, Wege und Flüsse, Maße und Gewichte, Feuerpolizei und -versicherung 1727-1733, 1754-1769, 1784-1902, 1950-1972 (926); Kirchen-, Schul-, Armen- und Gesundheitswesen 1712, 1802-1900 (268); Militär- und Kantonswesen, Landwehr, Garnison, Einquartierung, Fourage, Kriegervereine 1802-1914 (74); Gemeindeordnung, -lasten, -beamte, -vermögen, Schulden der Gemeinden (1702), 1782, 1803 -1900 (171); Steuern, Zölle, Salz, Post 1802-1872 (44); Kassen- und Rechnungswesen des Kreises und der Gemeinden 1812-1899 (51).
Bestandsgeschichte: 1816 eingerichtet, 1857 Teile an den Kreis Tecklenburg abgetreten, 1975 neu eingerichtet, dabei nach Gebietsabgaben an den Kreis Gütersloh um den größten Teil des Kreises Beckum und Teile der Kreise Lüdinghausen und Münster erweitert.
Form und Inhalt: Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakters für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de
Die Akten des Landratsamtes Warendorf sind Ende 1937 in das Staatsarchiv gelangt (Zgg. 51/37). Die gültigen Lagernummern stehen in der 1. Spalte des Verzeichnisses.
In der 2. Spalte ist die Registraturbezeichnung angegeben. Das ursprüngliche Repertorium wurde im Juli 1941 bei einem Fliegerangriff vernichtet. Es wurde 1952 unter der Mithilfe des Verwaltungsgehilfen Barfuss neu aufgestellt.
Die Akten entstammen der Registratur der landrätlichen Verwaltung des Kreises Warendorf, der 1816 von der preußischen Verwaltung eingerichtet wurde. Die Akten des älteren Kreises Warendorf, der 1803 nach der Besitznahme des östlichen Teils des Fürstbistums Münster durch Preußen gebildet wurde, die sich als Vorakten in der Registratur befanden, wurden hier belassen. Der ältere Kreis hat bis zur Einrichtung der französischen Verwaltungsordnung 1908/09 bestanden.
Münster, 12.10.1955
Dr. Kohl
Behördengeschichte
Das Gebiet um Warendorf wurde im Rahmen der Gebietsveränderungen in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 und des Wiener Kongresses 1815 Teil des Königreichs Preußens und gehörte zur preußischen Provinz Westfalen. 1816 wurde der Kreis Warendorf aus den Gemeinden Warendorf, Altwarendorf, Neuwarendorf, Sassenberg, Gröblingen, Füchtorf, Milte, Ostbevern, Velsen, Einen, Everswinkel, Freckenhorst, Hoetmar, Westkirchen, Ostenfelde, Lienen, Greffen, Harsewinkel und Marienfeld gegründet. 1857 wurde die Gemeinde Lienen aus dem Kreis Warendorf ausgegliedert und dem Kreis Tecklenburg zugeordnet. Bis zur kommunalen Neugliederung blieben die äußeren Grenzen des Kreises Warendorf in dieser Form stabil. Im Zuge der 1. Phase der Kommunalreform wurde 1972 die Gemeinden Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die zum ehemaligen Amt Harsewinkel gehörten, dem neu gebildeten Kreis Gütersloh angegliedert. Weitreichende Veränderungen brachten die weiteren Gesetze im Zuge der kommunalen Neugliederung, die ab 1975 dazu führten, dass der bisher selbständige Kreis Beckum aufgelöst bzw. mit dem Kreis Warendorf zu einem Verwaltungsbezirk unter dem Namen Kreis Warendorf zusammengelegt wurde. Auch Gebietsteile des ehemaligen Kreises Lüdinghausen und des Landkreises Münster wurden den neuen Kreis Warendorf zugeordnet. Heute besteht der Kreis Warendorf aus den Städten und Gemeinden Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und der Kreisstadt Warendorf.
August 2020,
Rehr
Bestandsgeschichte: 1816 eingerichtet, 1857 Teile an den Kreis Tecklenburg abgetreten, 1975 neu eingerichtet, dabei nach Gebietsabgaben an den Kreis Gütersloh um den größten Teil des Kreises Beckum und Teile der Kreise Lüdinghausen und Münster erweitert.
Form und Inhalt: Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakters für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de
Die Akten des Landratsamtes Warendorf sind Ende 1937 in das Staatsarchiv gelangt (Zgg. 51/37). Die gültigen Lagernummern stehen in der 1. Spalte des Verzeichnisses.
In der 2. Spalte ist die Registraturbezeichnung angegeben. Das ursprüngliche Repertorium wurde im Juli 1941 bei einem Fliegerangriff vernichtet. Es wurde 1952 unter der Mithilfe des Verwaltungsgehilfen Barfuss neu aufgestellt.
Die Akten entstammen der Registratur der landrätlichen Verwaltung des Kreises Warendorf, der 1816 von der preußischen Verwaltung eingerichtet wurde. Die Akten des älteren Kreises Warendorf, der 1803 nach der Besitznahme des östlichen Teils des Fürstbistums Münster durch Preußen gebildet wurde, die sich als Vorakten in der Registratur befanden, wurden hier belassen. Der ältere Kreis hat bis zur Einrichtung der französischen Verwaltungsordnung 1908/09 bestanden.
Münster, 12.10.1955
Dr. Kohl
Behördengeschichte
Das Gebiet um Warendorf wurde im Rahmen der Gebietsveränderungen in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 und des Wiener Kongresses 1815 Teil des Königreichs Preußens und gehörte zur preußischen Provinz Westfalen. 1816 wurde der Kreis Warendorf aus den Gemeinden Warendorf, Altwarendorf, Neuwarendorf, Sassenberg, Gröblingen, Füchtorf, Milte, Ostbevern, Velsen, Einen, Everswinkel, Freckenhorst, Hoetmar, Westkirchen, Ostenfelde, Lienen, Greffen, Harsewinkel und Marienfeld gegründet. 1857 wurde die Gemeinde Lienen aus dem Kreis Warendorf ausgegliedert und dem Kreis Tecklenburg zugeordnet. Bis zur kommunalen Neugliederung blieben die äußeren Grenzen des Kreises Warendorf in dieser Form stabil. Im Zuge der 1. Phase der Kommunalreform wurde 1972 die Gemeinden Harsewinkel, Greffen und Marienfeld, die zum ehemaligen Amt Harsewinkel gehörten, dem neu gebildeten Kreis Gütersloh angegliedert. Weitreichende Veränderungen brachten die weiteren Gesetze im Zuge der kommunalen Neugliederung, die ab 1975 dazu führten, dass der bisher selbständige Kreis Beckum aufgelöst bzw. mit dem Kreis Warendorf zu einem Verwaltungsbezirk unter dem Namen Kreis Warendorf zusammengelegt wurde. Auch Gebietsteile des ehemaligen Kreises Lüdinghausen und des Landkreises Münster wurden den neuen Kreis Warendorf zugeordnet. Heute besteht der Kreis Warendorf aus den Städten und Gemeinden Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und der Kreisstadt Warendorf.
August 2020,
Rehr
Ca. 1.530 Akten.; Ca. 1535 Akten (336 Kartons), Findbuch K 357.
Bestand
German
Theodor Pröpper, 170 Jahre Kreis Warendorf, Warendorf 1974; Inventar des Landratsamtes Warendorf, Bestände A - C, 1817-1958; Desgl. des Kreisausschusses (Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Warendorf, Heft 1 u. 2.), Warendorf 1887-1960, 1979; Siegfried Schmieder, Das Amt des Landrats im Wandel der Zeiten. Die Landräte und Oberkreisdirektoren der Kreise Beckum und Warendorf, Warendorf 1999; Kreisgeschichtsverein Beckum-Warendorf e.V. (Hg.), Geschichte des Kreises Warendorf, mehrere Bände, Warendorf 2004-2018.
Ergänzungsüberlieferung im LAV NRW W: K 446/Kreis Warendorf - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitssachen
Ergänzungsüberlieferung im LAV NRW W: K 446/Kreis Warendorf - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitssachen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
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