Hans Englert, Gerichtsschöffe zu Gochsen, Wolf Hessler zu Langenbeutingen und Wendel Koler zu Möglingen setzen gemäß einem Urteilsspruch des Gerichts zu Neuenstadt am Kocher vom 3. Februar (Montag nach Lichtmess) 1528 die von den Gemeindeangehörigen von Baumerlenbach für ihren Grundbesitz in Langenbrettach an diese Gemeinde jährlich zu bezahlende Bede pauschal auf vier Gulden, zahlbar jeweils auf Martini, fest.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner