EB Albert von Trier bekundet, daß er den Brüdern des Augustinerklosters Schiffenberg (Schephenburhc) die Gnade erwiesen und ihnen die Seelsorge der fünf Neuroddörfer Steinbach, Watzenborn (Wazemburne), 'Erlebach', Garbenteich (Gariwarchteich), 'Cotthen' [?] und 'Vronebach' übertragen und die auf ihrem Grund und Bogen (predium) gelegene Kirche in 'Girmize' bei Wetzlar (Witflar) zur Tauf-, Begräbnis- und Synodalkirche bestimmt hat.
Vollständigen Titel anzeigen
EB Albert von Trier bekundet, daß er den Brüdern des Augustinerklosters Schiffenberg (Schephenburhc) die Gnade erwiesen und ihnen die Seelsorge der fünf Neuroddörfer Steinbach, Watzenborn (Wazemburne), 'Erlebach', Garbenteich (Gariwarchteich), 'Cotthen' [?] und 'Vronebach' übertragen und die auf ihrem Grund und Bogen (predium) gelegene Kirche in 'Girmize' bei Wetzlar (Witflar) zur Tauf-, Begräbnis- und Synodalkirche bestimmt hat.
331/3
A 3 Schiffenberg, 1141 I
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 18 Orte, Buchstabe S >> 18.7 Schiffenberg
1141
Schiffenberg, Augustinerstift
Ausf., Perg., Sg. an br. Schn. stark besch. u. verbl.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum anno dominice incarnationis M C XLI indictione III
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schiffenberg: Instrumentum super factam ab Archiepiscopie Trevirensi in corporationem villarum Steinbach, Wazeborn, Erlebach, Barchleich, Loitzen et Bornebach cum ecclesia in Grimesse ecclesiae Schiffenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gottfried, Probst der Domkirche, Folmar, Domdekan, Corepius [?, Torepius?], Arnold, Bruno, Konrad, Probst von St. Paul. Die Freien: Gerlach und 'Rengenbaldinus' [?] v. Isenburg (-burch), Hardrat v. 'Merinberch', Vater und So. Die Ministerialen: Kunz (Gunzichin), 'Willere', 'Macharius', Gerhard
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Arthur Wyss, Hessisches Urkundenbuch, I. Abt., Bd. 3, Nr. 1331, S. 304f.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schiffenberg: Instrumentum super factam ab Archiepiscopie Trevirensi in corporationem villarum Steinbach, Wazeborn, Erlebach, Barchleich, Loitzen et Bornebach cum ecclesia in Grimesse ecclesiae Schiffenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gottfried, Probst der Domkirche, Folmar, Domdekan, Corepius [?, Torepius?], Arnold, Bruno, Konrad, Probst von St. Paul. Die Freien: Gerlach und 'Rengenbaldinus' [?] v. Isenburg (-burch), Hardrat v. 'Merinberch', Vater und So. Die Ministerialen: Kunz (Gunzichin), 'Willere', 'Macharius', Gerhard
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Arthur Wyss, Hessisches Urkundenbuch, I. Abt., Bd. 3, Nr. 1331, S. 304f.
Fotokopie der Urk. liegt bei Es handelt sich hierbei um die Ersterwähnungsurkunde des Stadtteils Garbenteich (Stadt Pohlheim).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International