Das Kapitel von Adalbert zu Aachen verpflichtet sich zur steten Feier des Anniversars seines Kanonikers Arnold von Kettnis unter Überweisung einer Erbrente von 1 Müdder zu Präsenzverteilung in Brot an die Kanoniker, Kapläne und den Schulrektor mit der Bedingung, dass im Fall nicht erfolgter Entrichtung jener Rente der nächste Erbe des Arnold befugt sein soll, einen halben Müdder Weizen aus den Gütern des Kapitels so lange bis das letztere seiner Verbindlichkeit genügt zu haben und auf Kosten desselben den Armen zuzuwenden. "Datum anno domini Millesimo trecentesimo quinquagesimo octavo, in die h. Antonii, que fuit decima septima dies mensis Januarii."

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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