Beurkundet wird: Am 5. November nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr erschienen mitten im Hof des Scheerer Schlosses vor dem kaiserlichen Notar Johann Georg Buechmiller von Dietenheim, spethischem Obervogt zu Randegg, und den wohledlen, gestrengen und ehrenfesten Zeugen Junker Jakob Bernhard von Gültlingen zu Deufringen (Deuferingen), Oberstleutnant, und Johann Benedikt Gomer von Stuttgart, die zuvor in der vorliegenden Sache ihrer Eide gegenüber dem Hz. von Württemberg entlassen worden waren, der württembergische Rat Johann Michael Raw, Oberst und Generalkommandant über die sich bei ihm befindliche Kriegsarmee, und der edle und hochgelehrte Alexander Faber, württembergischer Kommissar und Vogt in Stadt und Land Urach. Letzterer erklärte vor den anwesenden erbtruchsessischen Räten und Oberamtleuten, daß Hz. Julius Friedrich von Württemberg [voller Titel] als Vormund der Söhne des verst. Hz. Johann Friedrich von Württemberg alle Herrschaft und Rechte beanspruche, die einst der verst. Erbtruchseß Gebhard, Kurfürst von Köln, dem Hz. Friedrich von Württemberg und dessen Sohn Johann Friedrich vermacht habe und die nach dem Tode des letzteren an seine Söhne erblich gefallen seien. Nach Einreden seitens der erbtruchsessischen Räte und Oberamtleute und erneuter Gegenrede Fabers [im einzelnen wieder gegeben] wurden das Scheerer Schloß okkupiert und alle Untertanen der Stadt Scheer und der Dörfer, Flecken und Weiler Ennetach, Blochingen (Plochingen), Hohentengen, Beizkofen, Olkofen, Günzkofen, Enzkofen, Hagelsburg (Hagenburg), Ursendorf, Bremen (Brema), Altensweiler (Altenschweiler), Eichen (Aicha), Völlkofen, Bachhaupten, Tafertsweiler (Davidschweiler), Einhart, Eschendorf (Osterdorf), Gunzenhausen, Friedberg, Wolfartsweiler, Wirnsweiler (Wehrnschweiler), Sießen, Bolstern, Lampertsweiler, Bogenweiler, Heratskirch (Höretzkhürch), Jesumskirch (Jesumbskbürch), Haid, Herbertingen, Mieterkingen, Dürmentingen, Marbach, Braunenweiler, Unlingen, Altheim, Hailtingen, Offingen, Dentingen, Bierstetten (Bießstetten), Buchay (Buechenkhai), Bondorf, Allmannsweiler (Almenschweiler), Nonnenweiler, Renhardsweiler, Steinbrunnen, Großund Kleintissen, Nusplingen, Obernheim, Dormettingen, Erlaheim, Engenweiler und Bernhausen zur Erbhuldigung in das Scheerer Schloß zitiert, welche sie auch in den folgenden Tagen zu mehreren Terminen ablegten. Am 6. November übergab Faber dem Notar in Gegenwart der ebenfalls hierzu ihrer Eide gegenüber dem Hz. von Württemberg entbundenen Zeugen Niclaß Werneckh, Hauptmann, und Hans Jerg Fischer, Quartiermeister, einen diesbezüglichen [inserierten] Requisitionszettel. In diesem wird erneut der Erbanspruch Württembergs dargelegt; Reichserbtruchseß Christoph und seine Nachkommen hätten widerrechtlich die fraglichen Gebiete okkupiert; Hz. Julius Friedrich könne die rechtlich anhängige Sache nicht weiterhin rechtlich austragen, weil im Reich die gesamte Justiz in höchste Konfusion geraten sei; da Reichserbtruchseß Gebhard zu zwei Dritteln Inhaber der Herrschaft Bussen, Dürmentingen, Scheer und Kallenberg mit allen ihren Pertinenzien gewesen sei, werde den Untertanen in den gen. Orten die Erbhuldigung abverlangt. Es werde ihnen jedoch zugesagt, sie bei allen ihren Rechten zu belassen und in Religionssachen nicht zu beschweren. Nach [im einzelnen wieder gegebenen] Einreden der Stadt Scheer und der Untertanen der oberen Herrschaft, haben auch diese gehuldigt. Der Notar hat auf Bitten Fabers und im Beisein der erbtruchsessischen Oberamtleute ein [inseriertes] Verzeichnis aller Mobilien im Scheerer Schloß angefertigt. Am 10. November haben um 8 Uhr morgens die erbtruchsessischen Amtleute in der gewöhnlichen Kanzlei des Schlosses in Gegenwart der Zeugen Georg Butzengeiger von Beuren und Theys Gasser von Heudorf unter Übergabe eines [inserierten] Requisitionszettels gegen das Einrücken der württembergischen Soldateska in die Herrschaft des Reichserbtruchsessen Wilhelm Heinrich und die erzwungene Huldigung protestiert.